Sonderbedingungen von BE EXTRAORDINARY für innenarchitektonische Leistungen
Stand 13.10.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Sonderbedingungen gelten für alle Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber, die innenarchitektonische Leistungen betreffen, anstelle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt die bei Abgabe des jeweiligen Angebots aktuelle Fassung der Sonderbedingungen.
1.2 Der Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn diese in einem Angebot von uns ausdrücklich enthalten sind oder wir ihnen in anderer Weise ausdrücklich zustimmen.
1.3 Diese Sonderbedingungen gelten nach ihrer erstmaligen Vereinbarung auch für alle Erweiterungen eines Auftrags und folgende Aufträge des Auftraggebers, auch wenn der Auftraggeber diesen Sonderbedingungen nicht ausdrücklich zustimmt. Dies gilt nicht, wenn von diesen Sonderbedingungen abweichende Bedingungen ausdrücklich vereinbart werden (Ziffer 1.2).
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber über einen Auftrag kommt in der Regel zustande, wenn der Auftraggeber das uns übermittelte Angebot schriftlich bestätigt.
2.2 Ist die Grundlage des Auftrags ein von uns erstelltes schriftliches Angebot, bedürfen alle das Angebot ergänzenden oder davon abweichenden Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber im Rahmen dieses Auftrages getroffen werden, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nicht der Schriftform bedarf die Veranlassung weiterer Leistungen durch den Auftraggeber im Rahmen eines Auftrags.
2.3 Führen wir im Rahmen eines Auftrags auf Veranlassung des Auftraggebers weitere Leistungen aus, gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung auch für die weiteren Leistungen. Ist im Angebot für eine Leistung eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, gilt für gleichartige Leistungen der vereinbarte Tages- bzw. Stundensatz; andernfalls gilt für gleichartige Leistungen die vereinbarte pauschale Vergütung.
2.4 Für andere Leistungen sowie Leistungen, die nicht auf Grundlage eines schriftlichen Angebots mit einzelnen Angebotspositionen und der dafür jeweils vereinbarten Vergütung erbracht werden, berechnen wir einen Stundensatz von EUR 150,00 netto.
3. Umfang unserer Leistungen
3.1 Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit der zu gestaltenden Räume, die wir dem Auftraggeber liefern, sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt.
3.2 Beauftragt der Kunde bei der Gestaltung der Räume Dritte (z. B. Handwerker), so dürfen die Maße und Angaben den Dritten nicht als verbindliche Angaben zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber muss die von Ihm beauftragten Dritten vielmehr zu einer eigenen Ermittlung der Maße und sonstigen Angaben veranlassen. Unterlässt der Auftraggeber dies, ist er für die ihm zusätzlich entstehenden Kosten selbst verantwortlich.
3.3 Haustechnische Versorgungsleitungen und -anschlüsse wie Wasser, Strom, Gas, Heizung, Steckdosen etc. werden, nur wenn für die Planung notwendig, erfasst und dargestellt.
3.4 Für nicht eindeutig nachvollziehbare oder nicht nachprüfbare architektonische Maße wie z.B. Wand-, Decken- oder Fußbodenstärken, Kamin oder Schachtmasse etc. sowie für Masse, welche die Position und Führung haustechnischer Versorgungsleitungen markieren übernehmen keine Gewährleistung.
3.5 Für die von uns vorgeschlagenen Produkte der unterschiedlichen Hersteller und Vertreiber übernehmen wir keine Gewährleistung.
3.6 Vorgeschlagene Produkte, Handwerker und andere ausführende Unternehmen sind reine Empfehlungen. Wir übernehmen keine Gewährleistung für deren Verfügbarkeit und Qualität; Ansprüche sind an die entsprechenden Hersteller bzw. Dienstleister zu richten.
4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
4.1 Unsere Arbeitsergebnisse sind als persönliche geistige Schöpfungen und/oder durch ein Leistungsschutzrecht nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt.
4.2 Wir behalten uns das Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, sowie individuell entworfenen Möbeln oder Einbauten vor und somit die Möglichkeit, eine anonyme Darstellung im Internet oder in anderen Medien zu Dokumentations- und Werbezwecken in Anspruch zu nehmen.
4.3 Wenn dies vom Kunden nicht gewünscht wird, muss die Information darüber bei der Beauftragung erfolgen.
5. Vergütung, Abnahme, Verzögerungen
5.1 Sämtliche angebotenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
5.2 Die Vergütung ist, sofern nichts ausdrücklich anders vereinbart, zu den bei den einzelnen Angebotspositionen genannten Zeitpunkten fällig, spätestens mit Abnahme. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
5.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Hat der Auftraggeber nicht binnen 2 Wochen die ausdrückliche Abnahme erklärt oder schriftlich und unter konkreter Angabe der geltend gemachten Mängel erklärt, dass das Arbeitsergebnis nicht vertragsgemäß sei, gilt die Abnahme als erteilt.
5.4 Verbindliche Liefertermine und Fristen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.5 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik bei anderen Unternehmen, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikationsanlagen und -verbindungen, usw.), Lieferschwierigkeiten der Lieferanten von BE EXTRAORDINARY und Verzögerungen seitens des Kunden (z.B. verspätete Freigaben, verspätete Bereitstellung von erforderlichen Informationen und Unterlagen, etc.) haben wir nicht zu vertreten. Wir dürfen unsere Leistungen entsprechend der entstandenen zeitlichen Verzögerung später erbringen, zzgl. einer angemessen Frist zur Koordinierung der zusätzlichen Arbeit. Dem Kunden entstehen hieraus keine Schadenersatzansprüche, Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne gegenüber BE EXTRAORDINARY.
5.6 Sollte es während der Planung- oder Bauphase zu längeren Verzögerungen oder einem Baustopp kommen, welcher nicht in unserem Verschulden liegt, sind wir berechtigt, über alle bis dahin erbrachten Leistungen eine Teilrechnung zu stellen. Zudem sind wir berechtigt, dem Auftraggeber unter Androhung der Kündigung eine angemessene Frist zu setzen, um die ihm obliegende Mitwirkung nachzuholen und uns der Erbring der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen; nach fruchtlosen Fristablauf gilt der Auftrag als aufgehoben und wir sind berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abschließend abzurechnen (§§ 643, 645 BGB).
5.7 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann BE EXTRAORDINARY eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
5.8 Der Auftraggeber kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug kann BE EXTRAORDINARY Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens sowie die Kündigung aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten.
5.9 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie Gegenansprüchen aufgrund von Mängeln zulässig; dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Wir haften für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet BE EXTRAORDINARY für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht), und die Haftung ist dann auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
6.2 BE EXTRAORDINARY behält sich das Recht auf Gestaltungsfreiheit vor. Reklamationen der innenarchitektonischen Lösung oder der gestalterischen Ausarbeitung und Präsentation des Planungskonzepts sind ausgeschlossen.
6.3 Bei den übrigen Leistungen muss der Auftraggeber offensichtliche Mängel durch eine schriftliche Mängelanzeige innerhalb von 8 Tagen rügen; andernfalls verliert er seine Mängelansprüche. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz der Kosten einer Selbstvornahme ist ausgeschlossen.
6.4 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Kunde ausschließlich berechtigt, Nachbesserung oder kostenfreie Ersatzlieferung zu verlangen.
7. Auftragsdauer, Vertragsauflösung
7.1 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.2 Kündigt der Auftraggeber ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, haben wir Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was dadurch an Aufwendungen erspart wurde und durch anderweite Aufträge eingenommen werden konnte.
7.3 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber im Zahlungsverzug ist und trotz nach Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt hat.
7.4 Kündigen wir außerordentlich, so werden die erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet, ebenso alle bereits entstandenen Aufwendungen für Fremdleistungen.
7.5 Für den Fall, dass dem Auftraggeber Rabatte gewährt wurden oder Leistungen nicht berechnet wurden und der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, den Vertrag kündigt, müssen sämtliche gewährten Vergünstigungen an uns rückerstattet bzw. die Differenz nachträglich entrichtet werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine schriftliche Erklärung gefordert, genügt die Übermittlung durch Telefax oder eine E-Mail.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Sitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland Inland hat oder der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlagert hat oder der Wohnsitz/Geschäftssitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers bei Klageerhebung unbekannt ist.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Parteien verpflichten sich, im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die die beiderseitigen Interessen berücksichtigt und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.